Die Geschäfte mit Immobilien sind ein verantwortliches Unternehmen, unabhängig davon, ob Sie kaufen, verkaufen, vermieten oder mieten. Wenn Sie einen erstmaligen Rat oder Konsultation brauchen, zögern Sie nicht und verbinden Sie sich mit uns. Unsere Broker werden Ihnen ihre unvoreingenommene und objektive Information für den realen Marktpreis des Besitzes geben. Als unser Kunde werden Sie die juristischen Leistungen und Räte unserer erfahrenen Anwälte ausnutzen, mit denen die Agentur arbeitet, sowie auch der Spezialisten von allen Behörden und Firmen, die an der Produktion für die An-und Verkäufe betreffend die Immobilien teilnehmen. Wir werden zusammen mit Ihnen oder selbständig alle notwendigen Untersuchungen durchführen, alle Dokumente und Verträge vorbereiten und komplettieren und werden neben Ihnen bis zur endgültigen Beichte des Geschäfts sein. Ihre Interessen, Wünsche und juristischer Komfort und Sicherheit sind in der Grundlage der Agentur - Free Land Bulgaria.
Im Falle, daß Sie schon unsere Agentur gewählt haben und daß wir zusammen einen vernünftigen Marktpreis erreichen, sind einige nützlichen Sachen, die Sie wissen sollen:
Wenn Sie entschieden haben, Ihren Besitz zu verkaufen
Wir schließen einen “Vertrag für Vermittlung beim Verkauf von Immobilien”, mit dem wir juristisch unsere Wechselbeziehungen feststellen. Vor seiner Unterschreibung sollen Sie als Verkäufer volle Information für den Besitz überlassen, sowie auch die folgenden Dokumente:
- Dokument, bescheinigend die Besitzung über die Immobilien
- Dokument, ausweisend Sie als Person, die mit den Immobilien zu verordnen berechtigt ist /Im Falle, daß Sie nicht die Person im Besitzungsdokument sind/
- Wenn es möglich ist, die meist aktuelle Skizze des Besitzes /wenn es notwendig ist-beim Verkauf von Bodenbesitzen/
Es folgt eine Besichtigung des Besitzes, seine Einschließung in der Basis mit Angaben der Firma und die Veröffentlichung in unseren Reklammitteln. Ihr Broker wird Sie rechtzeitig für alle durchgeführten Besichtigungen mit potentiellen Käufern informieren. Im Falle, wenn ein Kunde ein seriöses Interesse für Einkaufen Ihrer Immobilien äußert, wird ein “Vorheriger Vertrag für An- und Verkauf” aufgrund des Art.19, Abs.2 vom Gesetz für die Verpflichtungen und die Verträge für bestimmte Frist zwischen Ihnen als Verkäufer und dem Kunden als Käufer geschlossen. Derselbe wird von uns vorbereitet und im Vorhandensein des Leiters der Firma unterschrieben. Bei der Unterschreibung gibt der Käufer, und Sie erhalten entsprechend ein Vorschuß im Ausmaß von 10% vom Verkaufspreis. In den Rahmen dieses Vertrags verpflichten Sie sich als Verkäufer, und wir als Agentur helfen Ihnen, arbeiten mit und lösen oft bei der Sammlung aller normativ notwendigen Dokumente für die Schließung des endgültigen Vertrags für An- und Verkauf in notarieller Form ab, beidem wir mit Ihnen bis zur Endfinalisierung des Geschäfts zusammen werden und die Verpflichtung für Erläuterung aller eventuell entstandenen Fragen in diesem Prozeß übernehmen.
Wenn Sie entschieden haben, einen Besitz zu kaufen
Im Falle, daß Sie sich einen Besitz mittels unserer Reklammittel ausgewählt haben oder entschieden haben, unsere Leistungen zu benutzen, verbinden Sie sich mit uns.
Um unsere Wechselbeziehungen juristisch auszuweisen und zu deklarieren, schließen wir verbindlich einen “Vermittlungsvertrag beim Einkauf von Immobilien”, nachdem wir selbstverständlich die Parameter Ihrer Suche vorherig festgestellt haben und nachdem Sie eine Konsultation mit unseren zuständigen für die Region und den Besitztyp Brokern durchgeführt haben.
Im Falle, daß Sie einen bestimmten Besitz mittels Kreditierung kaufen wollen, werden wir Ihnen helfen, beidem wir die günstigsten für Sie Bedingungen und Bank auswählen.
Mit der Entscheidung, einen bestimmten Besitz zu kaufen, bereiten wir vor, und Sie unterschreiben als Käufer mit dem Verkäufer einen “Vorherigen Vertrag für An- und Verkauf” mit bestimmter Frist, beidem Sie am Tag der Schließung einen Vorschuß im Ausmaß von 10% vom Verkaufspreis des Besitzes bezahlen. Es wird ein Datum für die notarielle Beichte des Geschäfts bestimmt.
Spezial für ausländische Bürger, die einen Besitz in Bulgarien kaufen wollen
Das Kaufen in Bulgarien ist leicht und nicht mehr oder weniger schwer als das Kaufen in irgendeinem fremden Land. Es gibt nur eine spezifische Sache, die beachtet werden soll und sie ist, daß laut der bulgarischen Konstitution und Gesetzgebung ausländische Bürger keinen Besitz von Boden im Moment ergreifen dürfen. Sie dürfen nur Besitz von Gebäuden ergreifen, aber nicht vom Boden, wo sie gebaut sind.
Das ist leicht überwindlich, wenn Sie eine bulgarische Handelsgesellschaft registrieren, die ein zukünftlicher Einzelbesitzer und Leiter des Kapitals wird. Die Prozedur der Registrierung einer Handelsgesellschaft in Bulgarien ist kein schwerer Prozeß, unsere Anwälte machen das für Sie. Die vorgezogene und meist verbreitete Form einer Handelsgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung /OOD oder EOOD/. Das ist eine Handelsgesellschaft mit Statutkapital, verteilt zwischen ihren Teilhabern /OOD/ oder ist Eigentum eines einzelnen Inhabers /EOOD/. Ein oder mehrere Bürger, einschließlich ausländische Staatsangehörige dürfen eine private Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Das minimal notwedige Kapital dafür ist 2 BGN/1,02 €. Sie verpflichten sich, ein Bankkonto zu öffnen, wo Sie dieses erstmalige Kapital der Handelsgesellschaft einlegen. Gewöhnlich dauert die ganze Prozedur der Registration maximal 2 Wochen. Ihr Vorhandensein für den Prozeß der Registration ist nicht verbindlich, weil unsere Anwälte alles anstatt Sie machen werden. Das einzige, was Sie machen sollen, ist, alle notwendige Dokumente in bulgarisch und in Ihrer Sprache zu unterschreiben. Alle Schritte und alle Dokumente, die Sie unterschreiben, werden Ihnen ausführlich erklärt.
Schritte zum Einkaufen von Immobilien:
• Besuchen Sie unsere Web-Site
• Entdecken Sie Ihre Immobilien
• Machen Sie vorherige Anfrage und klären Sie alle Fragen, die Sie interessieren
• Im Falle, daß Sie Ihre Suche befriedigen und die feste Entscheidung getroffen haben, bestimmte Immobilien zu kaufen, sollen Sie Depositen für den Einkauf Ihres neuen Heims einlegen. Die Depositen sind gewöhnlich 10% vom Verkaufspreis und sind mit der Unterschreibung des obengenannten “Vorherigen Vertrags für An- und Verkauf” der gewünschten Besitzung garantiert.
• Wenn der Besitz, den Sie kaufen wollen, mit Boden verkauft wird, starten wir eine Prozedur zur Registration einer Handelsgesellschaft.
• Nachdem Ihre Handelsgesellschaft schon registriert ist und wir alle notwendige Prüfungen durchgeführt haben, sind wir bereit, das Geschäft zu finalisieren, damit Sie Besitz von Ihren Immobilien ergreifen.
• Es wird ein Termin beim Notar vereinbart und vor ihm wird der endgültige Vertrag für An- und Verkauf in der Form einer notariellen Akte unterschrieben.
• Der Geldrest vom Verkaufspreis wird auf das Konto des Verkäufers überwiesen und Sie erhalten Ihr Dokument für die Besitzung der Immobilien.
Wir wissen, daß Ihre Wünsche spezifisch sind und wir können Ihnen die beste Weise anbieten, um sie zu verwirklichen.
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